Finanzamt darf nicht immer schätzen
Das Finanzamt darf den Umsatz und Gewinn eines Unternehmers nicht immer frei schätzen. So hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Fall eines Restaurantbetreibers entschieden, der sich gegen die Schätzung von Umsätzen in den Jahren 2011 bis 2014 gewehrt hatte. Das Urteil ist für alle Streitfälle bis 2020 relevant.
Das Finanzamt darf den Umsatz und Gewinn eines Unternehmers nur unter bestimmten Voraussetzungen schätzen. Eine Schätzung unter vollständiger Verwerfung der Gewinnermittlung des Steuerpflichtigen ist nur zulässig, wenn