Irrtum ist keine vGA
Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) können nur bewusst vollzogen werden, nicht aber durch einen Irrtum entstehen. Das ist die Stoßrichtung des Bundesfinanzhofes. Der musste in einem Fall urteilen, in dem einem Gesellschafter unwissentlich Vorteile gewährt wurden.
Wenn ein Gesellschafter unwissentlich von der GmbH eine Zuwendung bekommt, wird dies nicht als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) betrachtet. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Eine Ausschüttung aufgrund