Kauf von Erbanteilen setzt Spekulationsfrist nicht zurück
Ein Erbe kauft anderen Miterben deren Anteile ab und kommt so in den Besitz zweier wertvoller Grundstücke. Die will er verkaufen - steuerfrei. Das Finanzamt vertritt jedoch eine gänzlich andere Auffassung. Der BFH musste schlichten - und fällte ein wichtige Urteil für Nachfolgeplanungen.
Kauft ein Erbe Erbanteile anderer Erben, muss er nicht zehn Jahre warten, bis er daraus resultierende Grundstücke steuerfrei verkaufen kann. Dieses Urteil fällte der Bundesfinanzhof (BFH). Damit schützte Deutschlands oberste Finanzbehörde einen Erben vor dem Zugriff des Finanzamts.