Mehr Bürokratie, weniger Meinungsfreiheit, geringere Rechtssicherheit
Der Gesetzgeber formuliert es ausweichend so: „Ein möglicherweise höherer Aufwand dieser und anderer betroffenen Unternehmen aus Drucksache 676/23 -4-Vorgaben des DSA wird hier nicht beziffert, da sich die Verpflichtungen nicht aus dem Bundesrecht, sondern unmittelbar aus europäischen Regelungen ergeben“ – selten so gelacht. Zudem besteht immer das Risiko, etwas zu übersehen: Ein neues Eldorado für Abmahn-Kanzleien tut sich auf. Diese unrühmlichen Angelegenheit hat aber noch einen weiteren Kern: Der Digitale Dienste Akt ist ein nächster Schritt, das Rechtsstaatsprinzip und die grundgesetzlich – eigentlich – garantierte Meinungsfreiheit aufzuweichen.
Bürokratieaufbau für jedermann
Zunächst zu Punkt 1, dem Bürokratieaufbau: Betroffen vom DSA sind sämtliche Online-Anbieter. Dazu zählen Internetanbieter, Domänennamen-Registrierstellen, Hosting-Dienste wie Cloud- und Webhosting-Dienste, Online-Marktplätze, App-Stores, Plattformen der kollaborativen Wirtschaft, gerne auch als „Alternative zum Kapitalismus“ bezeichnet, und Social-Media-Plattformen, und zwar egal wie groß oder klein sie sind. Neben einer Reihe von Angaben, die die meisten Internetseitenbetreiber bereits implementiert haben, wie die Kontrolle von Inhalten und die Erstellung von Vorgaben, welche Inhalte nicht veröffentlicht werden dürfen und welche gesperrt oder gelöscht werden, werden zudem jährliche Transparenzberichte zur stattgefundenen Inhaltemoderation fällig. Dort muss zumindest die Anzahl der eingegangenen Anfragen und die Anzahl derjenigen, bei denen die Behörden an der Lösung beteiligt waren, aufgeführt werden.
Das war’s aber noch nicht. Haben Sie im Shop ein Empfehlungssystem implementiert, müssen sie dessen Funktionsweise genau erläutern sowie die Kriterien für ein Ranking von Suchergebnissen oder Lese-Empfehlungen darlegen. Gezielte Werbung (Targeted Advertising) für Minderjährige oder „anderweitig geschützte Zielgruppen“ ist ab sofort verboten. Und bitte vergessen Sie die halbjährliche Publikation der Nutzerzahlen nicht, ein monatlicher Durchschnittswert reicht.
Je größer die Plattform, desto höher der Aufwand
Wenn eine Website als Hosting-Dienst zu qualifizieren ist, sind zusätzliche Anforderungen zu erfüllen. Bei Hosting-Diensten werden Nutzerdaten und -inhalte nicht nur als nebenrangige Funktion – etwa bei Kommentaren unter Artikeln – gespeichert, z.B. in Blogs, Social Media Auftritten. Sie sind dort elementar für die Funktionsweise. Hier muss ein Melde- und Abhilfeverfahren („Notice and action“) für die Meldung rechtswidriger Inhalte, die auf dem Dienst gespeichert werden, eingerichtet werden. Und bitte halten Sie Vorlagen für die Erfüllung der Begründungspflicht bei Entscheidungen im Rahmen der Inhaltemoderation („Statement of Reasons“) bereit. Auch das ist Pflicht. Für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen wie Amazon, Facebook, Youtube, Wikipedia, Instagram & Co. gelten zusätzliche Vorschriften, „weil diese besondere Risiken für die Verbreitung illegaler Inhalte und für Schäden in der Gesellschaft bergen“.
Eingriff in die Meinungsfreiheit
Und damit sind wir beim nächsten, mindestens ebenso gravierenden Punkt des DSA, dem Eingriff in die Meinungsfreiheit. Denn wieder einmal ist in der Politik Orwell unter den einschmeichelnden Begriffen „Fairness und Transparenz“ am Werk. Behauptet der Gesetzgeber doch mit dem DSA die Meinungs- und Informationsfreiheit schützen zu wollen, gibt aber in Artikel 34 Nummer 5 und 84 unter den „Erwägungsgründen“ an, dass auch „anderweitig schädliche Informationen“ (und nicht nur rechtswidrige) zu löschen sind. Darunter fallen „irreführende und täuschende Inhalte“ einschließlich „Desinformationen“. Was muss dann mit den Artikeln passieren, die die aufsehenerregende Recherche des staatlich mitfinanzierten Rechercheportals Correctiv mit der Behauptung zitieren, im November hätten sich Rechtsextreme in Potsdam zu einem „Geheimtreffen“ zusammengefunden, um über „Deportationen“ von Menschen zu diskutieren, „wenn sie die vermeintlich falsche Hautfarbe oder Herkunft haben … auch wenn sie deutsche Staatsbürger sind“. Ein Treffen, das „gegen die Existenz von Menschen in diesem Land gerichtet“ sei. Klar ist: Es handelt sich bei diesen Aussagen um interpretierende Behauptungen. Der Begriff „Deportation“ ist nachgewiesen nie gefallen. Diese Interpretation des Geschehens hat dazu geführt, dass Hunderttausende in Deutschland „gegen Rechts“ auf die Straßen gegangen sind. Darf man so was noch schreiben? Ist das eine Präzisierung oder ein Irreführung – die zudem nachweislich für Aufruhr sorgt. Und wer befindet über schädlich oder nicht?
Wie eng wird der Meinungskorridor gehalten? Und was wird mit Diensten passieren, die in einem „Drittstaat“, meinetwegen China, ihren Hauptsitz haben? Werden sie letztlich abgeschaltet, wenn sie nicht die richtige Haltung bei der Löschung von Beiträgen beweisen? Und wie stark wird das Prinzip des vorauseilenden Gehorsams wirken, wenn Bußgelder in erheblichem Umfang drohen? Die Kosten für die neu einzurichtenden 70,56 Planstellen und zusätzlichen Sachkosten für IT etc. von rund 1 Mio. EUR p.a. bei der Bundesnetzagentur sollen jedenfalls „teilweise über Bußgelder refinanziert werden“. Dabei steht das nächste „Bürokratiemonster“ schon vor der Tür: das KI-Gesetz der EU, das dann Geldbußen bis 35 Mio. EUR ermöglichen soll. Ich finde: Die Politik hält zwei ihrer zentralen Versprechen gerade nicht ein: Bürokratie abzubauen und klare Regeln zu schaffen unter denen Bürger im Netz agieren können.