Mindestlohn ist Indiz für Scheinselbständigkeit
Arbeitgeber aufgepasst. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat ein neues Kriterium für die Beurteilung von Scheinselbständigkeit ins Feld geführt. Es orientiert sich dabei am Mindestlohn. Für Arbeitgeber steigt damit das Risiko, dass Freelancer künftig als Scheinselbständige bewertet werden.