Testphase für Grenzausgleich gestartet
Am 1. Oktober ist das CO2-Grenzausgleichssystem der EU angelaufen und macht vielen Unternehmen zu schaffen. Mit dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) soll die Differenz beim CO2-Preis von importierten und heimischen Produkten ausgeglichen werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die EU-Klimapolitik nicht durch die Auslagerung der Produktion in Länder mit weniger anspruchsvollen Umweltstandards oder die Ersetzung von EU-Produkten durch CO2-intensivere Importe aufgeweicht wird.
Importeure müssen zunächst nur Berichtspflichten erfüllen. Unternehmen, die Aluminium, Eisen, Stahl, Düngemittel, Strom, Wasserstoff oder Zement (oder einfache Produkte aus dem Material wie Schienen oder Röhren) in die EU einführen, müssen melden, wie viel CO2 bei der Produktion der Güter im Kalenderjahr entstanden ist (Meldung bis zum 31. Januar 2024).
Direkte und indirekte Emissionen müssen gemeldet werden
Unternehmen müssen direkte und indirekte Emissionen melden. Dazu gehören: die Gesamtmenge der im Kalenderjahr eingeführten Waren in Tonnen (oder MWh bei Strom), Menge aller bei der Produktion entstandenen grauen Emissionen.
In der Übergangsphase müssen die Unternehmen noch keine Ausgleichszahlungen leisten. Das soll sich ab dem 2026 ändern. Dann müssen Importeure Emissionsrechte für die außerhalb der EU in der Produktion entstandenen CO2-Mengen einkaufen.
Fazit: Unternehmen sind mit einem erheblichen Erfassungs- und Melde-Aufwand konfrontiert.
Hinweis: Die EU-Kommission bietet inzwischen einige Hilfestellungen für Unternehmen an. Die Informationen finden Sie hier: https://germany.representation.ec.europa.eu/news/ubergangsphase-des-co2-grenzausgleichssystems-cbam-lauft-2023-09-29_de