Verkauf unter Wert ist steuerlich aufzuteilen
Wer GmbH-Anteile unter seinen Anschaffungskosten verkauft, muss den Verkauf steuerlich betrachtet aufteilen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Das Urteil hat Folgen für Verkäufer, deren Gewinn dadurch höher ausfällt.
Werden GmbH-Anteile unter Wert (Einkaufswert) verkauft, dann ist die Transaktion für die Einkommenssteuer aufzuteilen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Damit hält der BFH zugleich an seiner bisherigen Rechtsprechung fest.
Verkauf unter Wert ist aufzuteilen
Das Urteil hat Folgen für Verkäufer. Die dürfen