Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1435
Unternehmen müssen wirksame Preisanpassungsklauseln anbieten

Falle bei Festpreisverträgen für Bau-Firmen

Festpreisverträge erfreuen sich insbesondere in Zeiten schnell steigender Kosten und von Lieferengpässen hoher Beliebtheit. In vielen Verträgen gibt es aber Klauseln, die dennoch Preisanpassungen ermöglichen. Sind diese Klauseln falsch formuliert, kann es für Bau-Unternehmen teuer werden.
Ein Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken ist für Bauunternehmer wichtig, die Festpreisklauseln anbieten. Gerade in Zeiten steigender Kosten wird das Fixpreis-Modell oft genutzt, um Kunden Preis- und Planungssicherheit zu geben. In den meisten Verträgen gibt es aber AGB-Klauseln, die dennoch einen gewissen Anpassungsspielraum öffnen. Diese Regeln müssen klar eindeutig und begrenzt sein. 
 
Festpreisverträge dürfen durch AGB-Klauseln nicht unterminiert werden. Eine AGB-Klausel, die dem Unternehmer eine unbegrenzte einseitige Anpassung des ursprünglich vereinbarten Festpreises ermöglicht, ist jedenfalls unwirksam, so das Urteil des OLG. Es ist nicht erlaubt, Preisanpassungsklauseln einseitig ohne jede Begrenzung, sei es prozentual oder betragsmäßig, auszuhebeln. 

Preisanpassungsklausel richtig formulieren

Will sich die Baufirma gegen das Risiko von Materialpreissteigerungen absichern, muss sie eine wirksame, rechtskonforme und angemessene Preisgleitklausel vereinbaren. Diese muss berücksichtigen, die Preisanpassung an Kostenpositionen zu koppeln. Diese muss der Kunde kennen oder ermitteln können. Die Kostenfaktoren und deren Einfluss für die Gesamtkalkulation sind so aufzustellen, dass der Kunde erkennen kann, wie sich eine Änderung auf den Gesamtpreis auswirkt. Außerdem darf eine Preisanpassungsklausel nur den Zweck haben, gestiegene Kosten auszugleichen. Sie darf nicht den Gewinn erhöhen. Preissenkungen und -steigerungen sind gleichermaßen weiterzugeben.

In dem Fall schloss die Baufirma einen Vertrag zum Bau eines Massivhaus zum Pauschalpreis von rund 300.000 Euro. Im Vertrag hieß es, dass beide Seiten bis Ablauf eines Jahres ab Vertragsunterzeichnung an den vereinbarten Preis gebunden sind, wenn innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss mit den Bauarbeiten begonnen wird. Das Unternehmen teilte den Bauherren dann mit, dass sich der Preis wegen unvorhersehbaren Preissteigerungen um etwa 50.000 Euro erhöhe. Die Bauherren akzeptierten das nicht und forderten das Unternehmen auf, mit den Bauarbeiten zu beginnen. Auf die Weigerung des Unternehmens erklärten die Bauherren die Vertragskündigung und beauftragten eine andere Baufirma mit der Errichtung des Massivhauses zu einem höheren Preis. Die Mehrkosten muss der frühere Vertragspartner ersetzen.

Fazit: Eine AGB-Klausel im Bauvertrag, die dem Unternehmer eine unbegrenzte einseitige Anpassung einer ursprünglich als Festpreis vereinbarten Vergütung vorsieht, ist unwirksam.

Urteil: OLG Zweibrücken vom 13.7.2023, Az.: 5 U 188/22

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Flutter Entertainment ist die Glücksspiel-Nummer 1

Flutter strebt Aktiennotiz in den USA an

Steigender Gewinn ©Eisenhans - Fotolia
Der Glücksspielmarkt wächst - und Flutter Entertainment wächst noch schneller. Nun will das Unternehmen seinen Börsensitz in die USA verlegen. Das Kalkül dahinter ist klar und dürfte Aktionäre freuen.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Credo Vermögensmanagement GmbH

CREDO baut Nähe zum Kunden auf

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Eule, Segelboot, Keimling und Füllhalter – mit diesen Bildmotiven begrüßt CREDO auf der Website seine Gäste. Die Eule beobachtet genau, das Segelboot manövriert durch stürmische Zeiten, der Keimling steht für gesundes Wachstum und der Füllhalter soll Unabhängigkeit symbolisieren. Nicht schlecht gelöst. CREDO bedeutet laut Website „Ich glaube". Glauben und Vertrauen seien die wertvollsten Güter, der Ursprung des Unternehmens liege in kirchlichen Mandaten. Das passt perfekt zur Stiftung Fliege.
  • Einblick in den «Trusted Wealth Manager 2024»

Wie Oberbanscheidt & Cie. Transparenz und Kundenvertrauen in Vermögensverwaltung fördert

Grafik envato elements, Redaktion Fuchsbriefe
Die Oberbanscheidt & Cie. Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Kleve zeigt sich im neuesten «Trusted Wealth Manager» offen für Transparenz und Kundenkommunikation. Das Unternehmen bekräftigte seine Bereitschaft, Teile des Selbstauskunftsfragebogens zu beantworten, als Ergänzung zum laufenden Monitoring der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz, was die Grundlage für eine vertrauensvolle Beziehung zu seinen Kunden bildet.
Neueste Artikel
  • Taunus Sparkasse Trusted Wealth Manager auch 2024

Proaktives Beschwerdemanagement stärkt Vertrauen in die Taunus Sparkasse

© Grafik: Verlag Fuchsbriefe, envato elements
Die Taunus Sparkasse demonstriert bemerkenswerte Kundenloyalität, trotz der branchenweiten Herausforderungen im Zusammenhang mit Online-Banking- und Kreditkartenbetrug. Mit einer Weiterempfehlungsquote von satten 96 % (Vorjahr 97 %) im Bereich des Private Banking im Jahr 2023, bestätigt durch eine jährliche Kundenzufriedenheitsbefragung, unterstreicht die Bank in ihrer Selbstauskunft, ihren Erfolg bei der Pflege positiver Kundenbeziehungen.
  • Fuchs plus
  • Zinssenkung im September bleibt ungewiss

US-Inflationsdaten: Ein Hoffnungsschimmer, mehr nicht

Amerika Börse © TexBr / stock.adobe.com
In den USA könnte im (Früh-)Herbst (September) die erste Zinssenkung anstehen. Darauf deuten die Daten vom aktuellen Rand hin. FUCHS-DEVISEN haben die vorliegenden Inflationszahlen in ihrer Bestandteile zerlegt und dies mit dem Prognosemodell der Fed abgeglichen, das wir hier Anfang April vorgestellt haben.
  • Fuchs plus
  • Durchwachsene Ernte-Prognosen

Weizen-Preis strebt wieder nach oben

Weizen © Elenathewise / fotolia.com
Die Ernte-Prognosen für Weizen treiben den Preis wieder hoch. In den USA fielen sie geringer aus als erwartet. In Russland hat eine überraschende Frost-Periode die Aussaat massiv geschädigt. Wie weit kann der Weizen-Preis noch gehen?
Zum Seitenanfang