Mindestlohn ist Indiz für Scheinselbständigkeit
Arbeitgeber aufgepasst. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat ein neues Kriterium für die Beurteilung von Scheinselbständigkeit ins Feld geführt. Es orientiert sich dabei am Mindestlohn. Für Arbeitgeber steigt damit das Risiko, dass Freelancer künftig als Scheinselbständige bewertet werden.
Unternehmer laufen immer wieder in die Scheinselbständigkeits-Falle. Zwar sind die meisten Regeln und Kriterien zur Beurteilung von Scheinselbständigkeit klar. Aber es gibt Grauzonen, die in der Regel den Arbeitgebern zum Verhängnis werden. Im Grundsatz gilt: Arbeitgeber müssen verhindern, dass Freelancer wie Angestellte behandelt werden.
Dienstleistungsverträge sind besonders risikobehaftet
Besonders risikobehaftet sind Verträge mit einigen Branchen. Insbesondere bei Dienstleistungen und Verträgen mit