Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1903
Gegen eine schlechte Unternehmensbewertung wehren

Schutz vor Fake-Arbeitgeberbewertungen

Arbeitgeber können sich jetzt besser gegen Fake-Bewertungen im Internet wehren. Denn Bewertungsportale wie Kununu, MeinChef oder Jobvoting dürfen der Community nicht alles erlauben. Besteht bei Arbeitgebern der Verdacht, dass eine schlechte Unternehmensbewertung gefälscht ist, können sie jetzt dagegen vorgehen. Das Oberlandesgericht Hamburg hat dazu ein Urteil gefällt.

Arbeitgeber sind einer schlechten Mitarbeiter-Bewertung auf Portalen (z.B. Kununu) nicht mehr hilflos ausgeliefert. Betroffene können jetzt verlangen, dass der Klarname des Verfassers einer schlechten Bewertung genannt oder die Bewertung gelöscht wird. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg entschieden. 

Bestehen Zweifel an der Echtheit einer Beurteilung, dann ist die Anonymität des Bewertenden aufzuheben. Arbeitgebern muss es möglich sein, gegen Falsch-Bewertungen vorzugehen. Dafür müssen sie prüfen können, ob die Person, die eine Bewertung abgegeben hat, im eigenen Unternehmen beschäftigt war oder ist oder einen geschäftlichen Kontakt mit ihm hatte. Einen Anspruch auf Anonymität aus Datenschutzgründen gibt es nach Auffassung des OLG in diesem Fall nicht.

Gegen Fake-Bewertung vorgehen

Das Urteil ist eine wesentliche Verbesserung für Unternehmer. Rechtsanwalt Jan Meyer, der die klagende Firma vertritt, hält den Beschluss für "revolutionär". Bisher hätten Arbeitgeber ungerechtfertigte negative Bewertungen, die möglicherweise aus unlauteren Motiven stammten, widerstandslos hinnehmen müssen. Angesichts des Fachkräftemangels könnten solche Fake-Bewertungen die Reputation und Attraktivität eines Unternehmens erheblich beeinträchtigen.

Tätigkeitsnachweis reicht nicht

Im vorliegenden Fall zweifelte eine Arbeitgeberin die Echtheit negativer Bewertungen auf Kununu über ihr Unternehmen an. Sie verlangte von der Plattform die Löschung. Das Bewertungsportal sah keine Rechtsverletzung und cancelte die Einträge nicht. Stattdessen verlangte die Plattform vom Verfasser einen Tätigkeitsnachweis. Der anonymisierte Nachweis reichte dem OLG allerdings nicht aus. Begründung: Mitarbeiterkritik auf Bewertungsplattformen beziehe sich immer auf konkrete Fälle, so das Gericht. Solche tatsächlichen Gegebenheiten könnten nur dann vom Arbeitgeber überprüft werden, wenn die Person, dem Arbeitgeber bekannt ist. 

Fazit: Bei Zweifeln an der Echtheit einer Bewertung können Arbeitgeber jetzt die Nennung des Klarnamens von der Bewertungsplattform verlangen.

Urteil: OLG Hamburg vom 9.2.2024, Az.: 7 W 11/24

Hinweis: Kununu hat angekündigt, gegen die Entscheidung vor den Bundesgerichtshof (BGH) zu ziehen. Ein letztinstanzliches Urteil könnte nochmal anders ausfallen.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Flutter Entertainment ist die Glücksspiel-Nummer 1

Flutter strebt Aktiennotiz in den USA an

Steigender Gewinn ©Eisenhans - Fotolia
Der Glücksspielmarkt wächst - und Flutter Entertainment wächst noch schneller. Nun will das Unternehmen seinen Börsensitz in die USA verlegen. Das Kalkül dahinter ist klar und dürfte Aktionäre freuen.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Credo Vermögensmanagement GmbH

CREDO baut Nähe zum Kunden auf

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Eule, Segelboot, Keimling und Füllhalter – mit diesen Bildmotiven begrüßt CREDO auf der Website seine Gäste. Die Eule beobachtet genau, das Segelboot manövriert durch stürmische Zeiten, der Keimling steht für gesundes Wachstum und der Füllhalter soll Unabhängigkeit symbolisieren. Nicht schlecht gelöst. CREDO bedeutet laut Website „Ich glaube". Glauben und Vertrauen seien die wertvollsten Güter, der Ursprung des Unternehmens liege in kirchlichen Mandaten. Das passt perfekt zur Stiftung Fliege.
  • Einblick in den «Trusted Wealth Manager 2024»

Wie Oberbanscheidt & Cie. Transparenz und Kundenvertrauen in Vermögensverwaltung fördert

Grafik envato elements, Redaktion Fuchsbriefe
Die Oberbanscheidt & Cie. Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Kleve zeigt sich im neuesten «Trusted Wealth Manager» offen für Transparenz und Kundenkommunikation. Das Unternehmen bekräftigte seine Bereitschaft, Teile des Selbstauskunftsfragebogens zu beantworten, als Ergänzung zum laufenden Monitoring der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz, was die Grundlage für eine vertrauensvolle Beziehung zu seinen Kunden bildet.
Neueste Artikel
  • Taunus Sparkasse Trusted Wealth Manager auch 2024

Proaktives Beschwerdemanagement stärkt Vertrauen in die Taunus Sparkasse

© Grafik: Verlag Fuchsbriefe, envato elements
Die Taunus Sparkasse demonstriert bemerkenswerte Kundenloyalität, trotz der branchenweiten Herausforderungen im Zusammenhang mit Online-Banking- und Kreditkartenbetrug. Mit einer Weiterempfehlungsquote von satten 96 % (Vorjahr 97 %) im Bereich des Private Banking im Jahr 2023, bestätigt durch eine jährliche Kundenzufriedenheitsbefragung, unterstreicht die Bank in ihrer Selbstauskunft, ihren Erfolg bei der Pflege positiver Kundenbeziehungen.
  • Fuchs plus
  • Zinssenkung im September bleibt ungewiss

US-Inflationsdaten: Ein Hoffnungsschimmer, mehr nicht

Amerika Börse © TexBr / stock.adobe.com
In den USA könnte im (Früh-)Herbst (September) die erste Zinssenkung anstehen. Darauf deuten die Daten vom aktuellen Rand hin. FUCHS-DEVISEN haben die vorliegenden Inflationszahlen in ihrer Bestandteile zerlegt und dies mit dem Prognosemodell der Fed abgeglichen, das wir hier Anfang April vorgestellt haben.
  • Fuchs plus
  • Durchwachsene Ernte-Prognosen

Weizen-Preis strebt wieder nach oben

Weizen © Elenathewise / fotolia.com
Die Ernte-Prognosen für Weizen treiben den Preis wieder hoch. In den USA fielen sie geringer aus als erwartet. In Russland hat eine überraschende Frost-Periode die Aussaat massiv geschädigt. Wie weit kann der Weizen-Preis noch gehen?
Zum Seitenanfang