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EU | Recht

Termingeschäfte melden

Am 12. Februar 2014 tritt die Meldepflicht für alle Termingeschäfte (OTC) der Unternehmen in Kraft.
Am 12. Februar 2014 tritt die Meldepflicht für alle Termingeschäfte (OTC) der Unternehmen in Kraft. Das reguliert die EMIR-Richtlinie der EU (FB: 17.06.2013). Melden Sie das Geschäft nicht über ein Register der Marktaufsichtsbehörde ESMA an, müssen Sie Eigenkapital (50% der Transaktionskosten) bis zum Ende des Geschäfts vorhalten. Weitere Infos: http://tinyurl.com/loywhmv; http://www.emirate.com/emir-fakten.html.
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