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Finanzgericht Rheinland-Pfalz gibt zwei Eilanträgen statt

Erste Kläger haben vor Gericht Erfolg gegen Grundsteuerbescheide

Grundsteuer. © made_by_nana / stock.adobe.com
Immobilieneigentümer ärgern sich gewaltig mit der Grundsteuer herum. Erste Gerichtsentscheidungen aus Rheinland-Pfalz stärken nun die Schutzrechte der Steuerzahler erheblich. Doch das letzte Wort ist noch lange nicht gesprochen.
Die ersten Klagen gegen die neuen Grundsteuerbescheide sind für die Kläger erfolgreich ausgegangen. Zwar gibt es noch keine höchstrichterlichen Entscheidungen vom Bundesfinanzhof (BFH). Allerdings gab das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz in zwei Eilentscheidungen bekannt, dass der Vollzug der entsprechenden Grundsteuerbescheide auszusetzen sei. Auch beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg ist inzwischen eine Klage gegen die Grundsteuer eingegangen.

Urteil aus Rheinland-Pfalz mit Signalwirkung

In Rheinland-Pfalz und zehn anderen Bundesländern kommt das Bundesmodell der Grundsteuer zur Anwendung. Darum könnten die Urteile wegweisend sein. Folgendes wurde verhandelt:

  • Im ersten Fall ging es um ein seit Jahrzehnten unrenoviertes Gebäude, Baujahr 1880. Der normierte Mietwert pro Quadratmeter sei darum überhaupt nicht anwendbar. Das bestätigte auch ein Gutachten - das Finanzamt setzte ihn trotzdem an.
  • Die Antragsteller meldeten an, dass wegen einer Hanglage ein Abschlag von 30% auf ihr Grundstück angewendet werde müsse. Denn dadurch liege nur eine begrenzte Nutzbarkeit des Grundstücks vor. Das Finanzamt wollte sich darauf jedoch nicht einlassen.

In beiden Fällen hatten die Grundstücksbesitzer vor Gericht Erfolg. Das FG zweifelte sowohl die Rechtmäßigkeit der Bescheide als auch die Verfassungsmäßigkeit der zugrundeliegenden Bewertungsregeln an. Die Entscheidung stärkt die Schutzrechte der Betroffenen, hebt die Bescheide aber damit nicht auf. Die abschließende Klärung muss durch den Bundesfinanzhof erfolgen.

Aussetzung aus Zweckmäßigkeit

Steuerzahler können angesichts der Entscheidung und des noch ausstehenden Urteils in Berlin beim Finanzamt einen Antrag auf das Ruhen ihres Verfahrens stellen. Mit Blick der Rechtsprechung wäre das nur zweckmäßig. Genehmigt das Finanzamt diesem Anspruch - angesichts der Einspruchswelle (FB vom 13.03.2023) nicht unwahrscheinlich - bleibt das Verfahren bis zur richterlichen Klärung der Musterverfahren offen.

Fazit: Die Klagewelle gegen die neuen Grundsteuerbescheide kommt ins Rollen. Die ersten Entscheidungen stimmen optimistisch und lassen deutliche Nachbesserungen am Gesetz erwarten.

Urteil: FG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 23.11.2023, Az. 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23

Hinweis: Die ausführlichere Begründung des FG Rheinland-Pfalz können Sie in der Pressemitteilung des Gerichts vom 27.11.2023 nachlesen. Weitere Informationen unter: https://tinyurl.com/3eanzb8u

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