Durchschnittlich 30% mehr Steuern zu zahlen
Im Jahressteuergesetz ist eine Erbschafts-Bombe versteckt. Ab dem 1. Januar wird das Vererben (und Verschenken) von Immobilien richtig teuer. Nach dem Entwurf bleibt zwar der bisherige Erbschafts- und Schenkungssteuersatz konstant. Aber die steuerrechtlichen Bewertungsmaßstäbe von Grundstücken und Gebäuden werden verändert. Angesichts der starken Preisentwicklung am Immobilienmarkt hat das enorme Auswirkungen.
Die Bewertung von Immobilien und Grundbesitz wird viel enger an die aktuellen Marktwerte gekoppelt. Erbschaftsanwälte gehen darum durch die Bank davon aus, dass die Erbschaftsteuer durchschnittlich um 20% bis 30% steigt. In einigen Fällen wird die Erbschaftsteuer um das Fünffache steigen. Musterrechnungen von Anwälten und Notaren zeigen, dass die Steuerbelastung in Einzelfällen von knapp 10.000 auf 60.000 Euro anspringen wird.
Kaum noch Handlungsoptionen für Betroffene
Problematisch ist dabei auch, dass die Freibeträge seit Jahren konstant sind. Laut dem aktuell vorliegenden Gesetzentwurf sollen diese Freibeträge (z. B. 400.000 Euro für Kinder) auch nicht geändert werden. Die FDP will hier jetzt aber doch noch versuchen, gegenzusteuern und die Freibeträge auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens doch noch ändern.
Einen Handlungsspielraum zur Steuergestaltung gibt es kaum noch. Das Zeitfenster bis zum Jahresende ist ohnehin schon sehr klein. Viele Notare haben bereits vollständig ausgebuchte Terminkalender. Ohnehin ist es nicht ratsam, aufgrund der Gesetzesänderung eine so gravierende Entscheidung wie die Schenkung von Immobilien vorzunehmen. Wer allerdings ohnehin gerade dabei war, eine Immobilie zu übertragen, sollte den Prozess jetzt noch möglichst vor dem Jahresende abschließen.