Widerstand gegen Pandemievertrag wächst
In einigen europäischen Ländern wächst er Widerstand gegen den neuen Pandemievertrag der WHO. Die Weltgesundheitsorganisation will sich mit dem Vertrag deutlich mehr Rechte, auch Durchgriffsrechte in den Nationalstaaten sichern. Diese Überlegungen entstanden in der Corona-Krise und sollen nun unter Hochdruck beschlossen werden.
Widerstand und Kritik aus der Schweiz und den Niederlanden
In der Schweiz hat der Nationalrat gerade beschlossen, dass kein Abkommen der WHO ohne vorherige Genehmigung durch das Parlament der Schweiz zustande kommen darf. In der Alpenrepublik wird der neue WHO-Pandemievertrag sehr kritisch debattiert. Der Hauptkritikpunkt ist dabei, dass viele Eidgenossen fürchten, dass die WHO bei einer neuen Pandemie wesentliche Durchgriffsrechte bekommt. Das könnte so weit gehen, dass sie den Mitgliedstaaten konkrete Pflichten auferlegen und Freiheitseinschränkungen diktieren kann. Auch die Meinungsfreiheit will die WHO künftig einschränken können.
In den Niederlanden wächst der Widerstand gegen den Plan der WHO ebenfalls. Drei mögliche künftige Regierungsparteien wollen im Parlament der Niederlande einen Antrag einbringen. Diesem zufolge solle sich die Regierung in der WHO um eine Verschiebung der Beschlussfassung über den Pandemievertrag bemühen – oder diesen ablehnen. Angesichts der weitreichenden möglichen Konsequenzen des Vertrags sollte es mehr Zeit geben, den Vertragsentwurf zu prüfen.
WHO-Experten erhebt schwere Vorwürfe
Neben dem Inhalt des Pandemievertrags stößt vor allem das Vertragsverfahren auf Kritik. In diese Kerbe schlägt auch Dr. Mag. Silvia Behrendt, eine österreichische Verwaltungsjuristin und ein ehemaliger „WHO expert consultant“. Sie hat lange eng mit dem WHO-Sekretariat der Internationalen Gesundheitsvorschriften in Genf zusammengearbeitet.
WHO-Kritikerin Behrendt moniert z.B., dass der Vertragsentwurf nicht rechtzeitig, vier Monate vor Beginn der Gesundheitsversammlung zur Begutachtung vorgelegen habe. Die Folge: Staatenvertreter können keine Rückfragen mehr stellen und es gibt keine ordentliche Begutachtung der nationalen oder finanziellen Implikationen der Gesundheitsvorschriften. Das trifft besonders auf die EU zu, weil deren Mitgliedsstaaten ihr Verhandlungsmandat an den EU-Rat abgegeben und der die Kommission mit der Verhandlung beauftragt hat. Dabei dürfte die EU-Kommission gar nicht darüber verhandeln, weil die Verantwortung für die Festlegung der Gesundheitspolitik den Mitgliedstaaten zukommt.
WHO definiert nur schwammig und will alleinige Deutungshoheit
Dünn sind auch die Begriffe, die von der WHO verwendet werden. Die WHO hat die Definitions- und Deklarationsmacht, was gefährlich sein könnte. Die Ausrufung eines öffentlichen Gesundheitsnotstands ist dabei nur an ein Expertenkomitee gebunden und mit schwammigen Kriterien wie „schwere Auswirkungen“ und „internationale Verbreitung“ hinterlegt. Eine wissenschaftliche Begründung im Hintergrund fehlt, so Behrend.
Die Bundesregierung scheint der WHO-Linie unkritisch zu folgen. Auf Anfrage von FUCHSBRIEFE zieht sich das Gesundheitsministerium auf die Position zurück, dass die Details noch nicht „zu Ende verhandelt“ seien und die EU-Kommission die Verhandlungen übernommen habe.