BGH zur Untervermietung einer Einzimmerwohnung
Aus beruflichen Gründen kann es sein, dass ein Mieter mehrere Monate im Ausland ist – darf er dann seine kleine Einzimmerwohnung untervermieten? Der Vermieter wollte die Untervermietung verhindern. Den Streit entschied jetzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.